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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung der App Earnest Business
Stand: April 2023

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen demjenigen Unternehmen (fortan nur „Auftraggeber“), das bei der uptodate Ventures GmbH, Schlierseestr. 30, 81539 München (fortan nur „Auftragnehmer“) die App Earnest Business über das Bestellformular auf der Website www.meetearnest.de online bestellt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Bestellung (fortan nur „Bestellung“) bezeichnet die abgeschlossene, rechtsverbindliche Bestellung des Auftraggebers auf der Website des Auftragnehmers.

§ 2 Vertragsgegenstand
  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung und der Betrieb der App Earnest (fortan nur „App“) sowie zusätzlich buchbarer Optionen (fortan nur „AG-Content“) durch den Auftragnehmer für eine bestimmte Nutzerzahl (Mitarbeitende) des Auftraggebers.
  2. Die App wird vom Auftragnehmer in den App-Stores von Apple und Google zum Download bereitgestellt. Nach dem Download der App sind die Geschäfts- und Datenschutzbedingungen der App durch die Nutzer zu akzeptieren. Durch die Eingabe eines Codes in der App werden die Nutzer dem Auftraggeber zuordenbar und, soweit gebucht, in den AG-Content überführt. Den Code stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Vertragsabschluss zur Verfügung. Der Auftraggeber wird den Code seinen Nutzern zur Kenntnis bringen.
  3. Die Nutzer können in der App an sogenannten Community-Challenges teilnehmen. Die Ergebnisse der Community-Challenges wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Anschluss an die Challenges in aggregierter Form zur Verfügung stellen. Ein Rückschluss auf individuelle Mitarbeiter ist nicht möglich. Auf die Bereitstellung wird der Auftraggeber seine Nutzer vorab hinweisen.
  4. Näheres zum Vertragsgegenstand und den Leistungen regelt die Bestellung und die Anlage 1 Leistungsübersicht, welche Bestandteile dieses Vertrages sind.

§ 3 Leistungserbringung
  1. Der Auftragnehmer wird folgende, in der Bestellung und Anlage 1 Leistungsübersicht, näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Leistungen, erbringen:
    a) Bereitstellung der App in der jeweils aktuellsten Version im Google Play Store und im Apple App Store,
    b) Bereitstellung von AG-Content (optional),
    c) Betrieb der App und
    d) Auswertung und Übermittlung der Ergebnisse der Community-Challenges an             den Auftraggeber.
  2. Die Installation der App auf den Geräten der Nutzer ist nicht Gegenstand des Vertrages und obliegt den Nutzern selbst.

§ 4 Mitwirkungsleistungen 
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Bereitstellung der App erforderlichen Voraussetzungen in jeder Phase durch aktive Mitwirkungshandlungen angemessen zu unterstützen. Er wird dem Auftragnehmer insbesondere die zur ordnungsgemäßen Bereitstellung des AG-Contents notwendigen Informationen und Daten aus der Sphäre des Auftraggebers rechtzeitig zur Verfügung stellen. 

§ 5 Instandhaltung, Weiterentwicklung
  1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der App während der Vertragslaufzeit. Er wird auftretende Mängel an der App in angemessener Zeit beseitigen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Mängel der App nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
  3. Der Auftragnehmer hat das Recht, die App zu verändern, weiterzuentwickeln und Inhalte zu verändern, Funktionen aufzunehmen oder zu sperren, letzteres insbesondere soweit dies zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der App erforderlich ist.

§ 6 Gesetzliche Vorgaben, Mindestlohn
Der Auftragnehmer sichert zu, dass er gesetzliche Vorgaben, Rechts- und Verwaltungsvorschriften einhält. Insbesondere sichert er zu, dass er als Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gemäß § 20 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns den gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Er sichert weiterhin zu, dass er bei Einsatz von Subunternehmern für die Erfüllung dieser Pflicht durch jene einsteht.

§ 7 Vergütung
Der Auftragnehmer erhält die in der Bestellung vereinbarte Vergütung. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Vertragsabschluss durch die Bestellbestätigung und ist innerhalb der in der Bestellung vereinbarten Frist fällig. Gleiches gilt im Falle der Vertragsverlängerung. Dem Auftraggeber wird über den jeweiligen Betrag eine Rechnung erstellt, unter gesondertem Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 8 Laufzeit, Kündigung
Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses richtet sich nach der gebuchten Variante in der Bestellung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die gebuchte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von:
  1. Einem Monat zum Monatsende bei monatlicher Laufzeit
  2. Drei Monaten zum Vertragsende bei jährlicher Laufzeit
gekündigt wird.

§ 9 Nutzungs- und Schutzrechte
  1. Der Auftragnehmer ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an der App. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber Lizenzen bis zur in der Bestellung festgelegten Nutzerzahl an der App und dem optional gewählten AG-Content ein (die „Nutzerlizenzen“). Die Nutzerlizenzen gewähren ein zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Die Nutzerlizenzen dürfen vom Auftraggeber lediglich an eigene Mitarbeiter sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen (i.S.d. §§ 15 ff. AktG) gewährt werden. Die Lizenzeinräumung erfolgt durch Gewährung des Zugriffscodes auf die App.
  2. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die App oder den AG-Content oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zur Erstellung abgeleiteter Werke zu nutzen oder zu vermarkten; die App oder den AG-Content oder Teile davon zu dekompilieren, zu rekonstruieren oder auf andere Weise auf eine von Menschen lesbare Form zu reduzieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig; auf die App oder den AG-Content sowie Teile davon zuzugreifen, um ein mit der App konkurrierendes Produkt zu entwickeln; oder die App oder den AG-Content zu nutzen, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
  3. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Leistung keine Schutzrechte Dritter in Ländern der Europäischen Union oder anderen Ländern, in denen er die App herstellt oder herstellen lässt, verletzt werden.

§ 10 Geheimhaltung 
  1. Die Parteien werden sämtliche Informationen, die sie übereinander oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten oder erhalten haben (im Folgenden: "vertrauliche Informationen"), unbefristet vertraulich behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung nutzen bzw. verwerten. Sie werden die vertraulichen Informationen durch angemessene Schutzmaßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen.
  2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die
    a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies die empfangende Partei zu vertreten hätte,
    b) von denen die empfangende Partei auf anderem Wege als durch die offenlegende Partei und ohne Verstoß gegen die vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt, oder
    c) die die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der offen legenden Partei selbständig entwickelt hat.

    Sie gilt ferner nicht, soweit die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei hat dies der anderen Partei, soweit zulässig und möglich, rechtzeitig vor der Weitergabe mitzuteilen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei darf die vertraulichen Informationen nur im erforderlichen Umfang herausgeben und hat, soweit möglich, deren Geheimhaltung durch den jeweiligen Empfänger sicherzustellen.
  3. Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind die mit der Partei verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sowie die Berater einer Partei, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.
  4. Die Verpflichtung zum Stillschweigen und zur Geheimhaltung erstreckt sich auf alle Mitarbeiter des Auftragnehmers. Sie gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses § 9 hat der Auftragnehmer durch geeignete Maßnahmen in seinem Betrieb sicherzustellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag seinen Mitarbeitern nur insoweit zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der Services/Dienstleistungen erforderlich ist.
  5. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass auch seine Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dieser Regelung dieses Vertrages einhalten. Der Auftragnehmer wird den eingesetzten Erfüllungsgehilfen entsprechende Geheimhaltungspflichten auferlegen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.

§ 11 Datenschutz
  1. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere sichern die Parteien zu, ihre Mitarbeiter gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die Vertraulichkeit zu verpflichten. Zudem treffen die Parteien alle technisch-organisatorischen Maßnahmen, die zum Schutz der personenbezogenen Daten erforderlich sind.
  2. Die Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung der App erfolgt durch den Auftragnehmer, nicht im Auftrag des Auftraggebers, sondern im Auftrag der Nutzer des Auftraggebers. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO ist folglich nicht notwendig. Der Auftragnehmer ist im Bereich seiner Zuständigkeit für die Verarbeitung von Daten „Verantwortlicher“ gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO und hat die Betroffenen im Rahmen der Reichweite der Zuständigkeit direkt über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zu informieren oder deren Einwilligung einzuholen.

§ 12 Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können (fortan „höhere Gewalt“). In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen. Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von sieben Tagen detaillierte Informationen, insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.

§ 13 Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
    a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
    b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
    c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber typischerweise vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche der Höhe nach begrenzt auf den Schaden bzw. diejenigen Aufwendungen, die nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden die vereinbarten Lizenzkosten lt. Bestellung nicht übersteigt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer – außer in denvorstehenden Fällen des Absatz 1. – nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen.
     
§ 14 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die ihrem Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise entsprechen. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass eine Lücke besteht oder dass eine Bestimmung vorliegt, die undurchführbar ist.
  3. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht anzuwenden.
  4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

Anlagenverzeichnis
 
  • Anlage 1: Leistungsübersicht
  • Anlage 2: Subdienstleister

Anlage 1 Leistungsübersicht

 
 

Initiales Setup
Die uptodate Ventures GmbH erstellt für Sie einen Unternehmensaccount zur Nutzung der Earnest Business App. Sobald Sie uptodate Ventures GmbH die Anzahl der Teams sowie die Team-Namen mitgeteilt haben, werden die Teams in Ihrem Unternehmensaccount von uptodate Ventures GmbH erstellt. Des Weiteren werden die  aktiven Team-Codes generiert und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Begleitet wird dies durch verständliches Onboardingmaterial, welches wir zur Verfügung stellen.

Im initialen Setup ist zudem folgendes inkludiert:
 
  • ein Tipp, der noch einmal gut für Erklärungen genutzt werden kann
  • Eine Home Screen Box, mit entsprechender Verlinkung auf den Tipp
 

Nutzung der App pro Mitarbeiter pro Monat

Mit Bereitstellung des Team Setups wird allen Mitarbeitern der Zugang zur Earnest Business App gewährt. Die Zahlung ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu leisten.
 

Reporting

Wir stellen Ihnen wöchentlich ein rückblickendes Reporting per E-Mail zur Verfügung, das folgende aggregierte Daten beinhaltet:
 
  • Auswertung der durchgeführten Challenge aus der Vorwoche
  • Auswertung der durchgeführten Umfrage aus der Vorwoche
  • Generelle Nutzerstatistik (z.B. Anzahl Teilnehmer an der Challenge)
  • Eingespartes CO2 bezogen auf Challenges
  • Insgesamt eingespartes CO2 über alle Challenges
 

Optionale Services nach Bedarf
Bei Bedarf können wir für Ihr Unternehmen auch Unternehmensspezifischen Content in die App einbinden. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an.
 

Anlage 2 Subdienstleister

 
 
Folgende Unternehmen sind zur Durchführung des vereinbarten Auftrags als Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt:
 
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