Auswirkungen der CSRD auf EU Unternehmen
Im Jahr 2014 hat die Europäische Union die CSR-Richtlinie verabschiedet, die besagt, dass Unternehmen in ihren Berichten nicht nur finanzielle, sondern auch nicht-finanzielle Informationen offenlegen müssen. Dadurch rücken sozial und gesellschaftlich relevante ESG-Faktoren (Environmental Social Governance) stärker in den Fokus. Im April 2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie vorgelegt, bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Dieser Vorschlag erweitert das bestehende Regelwerk von 2014 deutlich. Doch welche Änderungen treten wann in Kraft und wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten?
Worum geht es bei der CSR Richtlinie?
Seit über 20 Jahren verfolgt die Europäische Union das Ziel, Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen. Fragen wie die Anzahl von Frauen in Führungspositionen, die Umweltauswirkungen beim Bau einer neuen Fertigungsanlage oder der CO2-Ausstoß des Fuhrparks gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung. Der Begriff "Corporate Social Responsibility" (CSR) umfasst genau solche Fragen und die entsprechenden Antworten. Es bezieht sich auf die nicht-finanzielle Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Im Zusammenhang mit dieser nicht-finanziellen Unternehmensverantwortung gibt es seit März 2017 das "CSR-Richtlinie Umsetzungsgesetz" (CSR RUG). Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) in nationales Recht um. Sowohl die NFRD als auch das CSR RUG verpflichten kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Berichterstattung über nicht-finanzielle Aspekte und rücken damit von einer rein finanziellen Gewinnorientierung ab. Stattdessen sollen soziale und gesellschaftlich relevante Ziele zu einer positiven Entwicklung der EU-Staaten für alle beitragen.
Regenerate response
Welche Ziele werden mit der CSR Richtlinie verfolgt?
Bis zum Jahr 2014 lag es im Ermessen der Unternehmen, über nicht-finanzielle Aspekte wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Menschenrechtsfragen und Korruptionsbekämpfung öffentlich zu berichten. Ab dem Jahr 2017 hat die EU-Kommission jedoch verbindliche und einheitliche Richtlinien zur CSR-Berichterstattung eingeführt und setzt nicht mehr ausschließlich auf Freiwilligkeit. Die EU ist überzeugt, dass die Verpflichtung zur CSR-Berichterstattung nicht nur gesellschaftlich relevant ist, sondern auch erhebliche Vorteile für die Unternehmen bietet:
Die Unternehmen erlangen einen erheblichen Imagegewinn und erzielen dadurch einen Wettbewerbsvorteil.
Die europäische Wirtschaft und Gesellschaft profitieren von größerer Einigkeit, Stabilität, Nachhaltigkeit und Innovation.
Die Offenlegung von CSR-Maßnahmen in Unternehmen fördert das Vertrauen der Verbraucher in die Wirtschaft und stärkt die unternehmerische Eigenverantwortung.
Der Bundestag hat sich den Zielen der EU hinsichtlich Berichterstattung und Offenlegung von CSR-relevanten Informationen angeschlossen und am 9. März 2017 das Umsetzungsgesetz verabschiedet.
Für welche Firmen gilt die CSR Berichtspflicht?
Seit 2017 waren nicht alle Unternehmen verpflichtet, den Anforderungen der CSR-Berichtspflicht zu entsprechen und über ihre sozialen und gesellschaftlichen Bemühungen Rechenschaft abzulegen. Das CSR-Umsetzungsgesetz galt bisher nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und Genossenschaften mit mehr als 500 Beschäftigten, einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Jahresgewinn von mehr als 40 Millionen Euro. Diese Unternehmen mussten öffentlich über folgende Themen in der EU berichten:
Umweltbelange
Soziale Gegebenheiten und Behandlung der Mitarbeiter
Achtung der Menschenrechte
Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
Diversität im Vorstand (Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund)
Mit der Einführung der CSRD wird sich dies in Zukunft ändern.
Was ist mit CSRD gemeint?
Im Verlauf der letzten Jahre traten in der praktischen Umsetzung der CSR-Richtlinie und der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen einige Lücken auf. Es fehlten Beurteilungs- und Vergleichsstandards für die durchgeführten Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
Als Konsequenz hat die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen im Jahr 2019 einen weiteren bedeutsamen Schritt unternommen, um die Nachhaltigkeitsbemühungen in der EU zu fördern, einschließlich in Unternehmen. Im Rahmen des damals verabschiedeten EU Green Deals zur Steuerung von Kapitalströmen in nachhaltige Geschäftsmodelle und Aktivitäten soll auch die CSR-Richtlinie erweitert werden.
Für welche Firmen gilt die CSRD?
Im April 2021 wurde ein Vorschlag zur Überarbeitung der bisherigen CSR-Richtlinie vorgelegt, um sie auch auf börsennotierte mittelständische Unternehmen anzuwenden. Diese neue Richtlinie zur Berichterstattung über unternehmerische Nachhaltigkeit, die als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bezeichnet wird, wird auch Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern sowie Unternehmen aus Drittländern, die an einer Börse innerhalb der EU notiert sind, dazu verpflichten, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Dies wird voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 erfolgen.
Welche Neuerungen bringt die CSRD mit sich?
Eine bedeutende Neuerung der CSRD ist die Einführung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Damit sollen Unternehmen verpflichtet werden, sowohl über potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf ihre eigene wirtschaftliche Lage als auch über die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten.
Des Weiteren müssen die betroffenen Unternehmen gemäß der CSRD ihre Nachhaltigkeitsinformationen einer externen Prüfung durch Wirtschaftsprüfer oder andere staatlich anerkannte Prüfer unterziehen, um die Glaubwürdigkeit der Berichte zu erhöhen. Die Umsetzung der CSRD ist in Deutschland bis Ende 2022 geplant, und ab dem Geschäftsjahr 2023 wird sie schrittweise eingeführt. Weitere Standards werden voraussichtlich im Jahr 2023 erwartet und sollen ab dem Jahr 2024 anzuwenden sein.
Womit müssen Unternehmen in Bezug auf die CSRD rechnen?
Um sich angemessen auf die bevorstehenden umfassenden Veränderungen vorzubereiten, ist es ratsam, dass neben der Geschäftsführung - idealerweise in einer eigenen Abteilung - spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die steigenden Anforderungen an die nicht-finanzielle Berichterstattung verstehen. Dies ist besonders wichtig, da mit der neuen CSRD zwangsläufig sowohl strategische als auch operative Veränderungen erforderlich sind. Die Berichtsinhalte müssen neben den Nachhaltigkeitszielen auch eine entsprechend angepasste Geschäftsstrategie umfassen.
Falls im Unternehmen keine eigenen personellen Ressourcen für die Umsetzung der Berichtspflichten gemäß der CSRD zur Verfügung stehen, bieten mittlerweile zahlreiche Beratungsunternehmen die entsprechenden Dienstleistungskompetenzen an.
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