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Nachhaltigkeitsberichterstattung und Transparenz – was kommt auf Unternehmen zu?


Mitarbeiter:innen um Tisch in Meeting

Auch auf Gesetzesebene gewinnt Nachhaltigkeit für Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Neue Beschlüsse und Auflagen stellen viele Unternehmen jedoch vor teils große Herausforderungen. Dazu gehören auch Nachhaltigkeitsberichterstattungen, zu deren Anfertigung bestimmte Unternehmen nun verpflichtet werden. Im Earnest Blog erfahren Sie, was es mit den neuen EU-Richtlinien der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) auf sich hat und was das für Ihr Unternehmen bedeuten kann.



Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?


Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine seit dem 05. Januar 2023 in allen EU-Staaten gültige Richtlinie. Diese erweitert das bereits seit 2014 geltende CSR-RUG (Richtlinienumsetzungsgesetz) der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) um ein entsprechendes CSR-RUG II Gesetz. Bestimmte Unternehmen werden hierbei dazu verpflichtet, Informationen in Form eines Nachhaltigkeitsberichts über ihre Geschäftstätigkeiten zu veröffentlichen. Weiterhin sollen die Nachhaltigkeitsberichte – ähnlich wie Finanzberichterstattungen – durch externe Kommissionen geprüft werden. Damit wird erreicht, dass erstmals einheitliche und verpflichtende Berichtstandards auf EU-weit geltendem Raum etabliert werden.


Wen betrifft die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?


Mitarbeiter:innen gehen gemeinsam Dokumente durch

Ob ein Unternehmen von der CSRD betroffen ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besonders im Vergleich zu den zuvor geltenden NFRD hat sich der Kreis der betroffenen Unternehmen von ca. 11.600 Unternehmen auf 49.000 deutlich erweitert. Während die Regelungen zuvor vor allem für Unternehmen von öffentlichem Interesse relevant waren, gilt die neue Verordnung der CSRD grundsätzlich nun auch für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kritikpunkte erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigen

  • eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro aufweisen

  • mehr als 40 Millionen Euro Umsatz generieren

Tochterunternehmen, die einem größeren Mutterkonzern unterstellt sind, sind von der CSRD nicht betroffen, sofern der Bericht des Mutterunternehmens bereits auf Konzernebene stattfindet.


Was bedeutet das für betroffene Unternehmen?


Das Ziel der CSRD besteht darin, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen rund um das Thema Nachhaltigkeit deutlich zu erhöhen und zu festigen. Unternehmen, die nach CSRD zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sollten dies daher ernst nehmen, da bei Verstößen je nach Unternehmen Strafzahlungen in Höhe von mehreren Millionen Euro anfallen können. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit wird daher für betroffene Unternehmen zukünftig unumgänglich werden.


Auf welche Inhalte kommt es in einem Nachhaltigkeitsbericht an?


Da der entsprechende Beschluss erst Anfang des Jahres 2023 erlassen wurde, befinden sich die konkreten Pläne zur direkten Umsetzung noch in der Entwicklungsphase. Einheitliche Standards bezüglich der Berichtsinhalte und -formate werden durch die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ausgearbeitet, müssen jedoch noch von der EU verabschiedet werden. Zudem sind die relevanten Inhalte stark von den Konzepten bzw. Branchen der jeweiligen Unternehmen abhängig. Generell haben jedoch Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen Priorität. Diese stehen in direktem Zusammenhang mit der Unternehmensstrategie und sollen sowohl den aktuellen Geschäftsalltag transparent machen sowie Einblicke auf zukünftige Ausrichtungen Ihres Unternehmens geben. So sollten Sie nicht nur darüber berichten, welche Maßnahmen aktuell getroffen werden, sondern auch erläutern, an welchen Punkten noch Optimierungsbedarf besteht. Neben den genannten Inhalten bieten auch die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die von den Vereinten Nationen ausgearbeitet wurden, relevante Ansätze, die in Nachhaltigkeitsberichten aufgegriffen werden können. Auch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex bietet eine gute Anlaufstelle, um Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen.


Nachhaltiger Arbeitsalltag mit der Earnest App



Arbeitsplätze im Büro

Auch außerhalb rechtlicher Rahmenbedingungen nimmt die Etablierung von Nachhaltigkeit in der Geschäftswelt eine besondere Position ein. Die Earnest App zeigt, dass dessen Umsetzung nicht immer mit einem erhöhten Aufwand verbunden sein muss, sondern spielend leicht im Arbeitsalltag integriert werden kann. Dabei helfen zahlreiche interessante Tipps sowie spannende Team-Challenges, die gegenseitig zu nachhaltigem Verhalten motivieren. Punkte, die in den Challenges gewonnen werden, können schließlich für nachhaltige Prämien wie das Pflanzen eines Baumes oder die Säuberung der Meere von Plastikmüll eingelöst werden. So können Sie mit Ihrem Unternehmen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.


Fazit


Nachhaltigkeit nimmt in vielerlei Aspekten des Alltags eine immer wichtigere Rolle ein. Dies wird auch an strengen Gesetzesgrundlagen, die immer mehr von Unternehmen abverlangen, deutlich. Nachhaltigkeitsberichte helfen jedoch dabei, die Arbeitsweise von Unternehmen transparent und umweltbewusster zu gestalten. Die Earnest App unterstützt Sie und Ihr Unternehmen zusätzlich dabei, auch außerhalb rechtlicher Vorgaben Nachhaltigkeit als zentralen Bestandteil Ihrer Unternehmensphilosophie zu festigen.


Quellen


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